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BVerwG, 18.07.1983 - 5 B 72.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Ermessensentscheidung des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Hilfeempfänger
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.03.1983 - 12 B 82 A.2923
- BVerwG, 18.07.1983 - 5 B 72.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63
Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1983 - 5 B 72.83
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 149) ist der Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen, daß die Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 1531 RVO eine Ermessensentscheidung des Trägers der Sozialhilfe gegenüber dem Hilfeempfänger ist.Das Berufungsgericht hat in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß der Beklagte eine Ermessensentscheidung getroffen, sich also nicht für verpflichtet gehalten hat, den Ersatzanspruch bei dem Träger der Rentenversicherung geltend zu machen (vgl. BVerwGE 19, 149 [152]).